Die Verkehrssicherungspflicht gehört zu den Pflichten des Eigentümers oder Vermieters.
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen kommt es beim Winterdienst darauf an, den sicheren Zugang zu Gebäuden und Liegenschaften zu gewährleisten. Hierbei ist zwischen Öffentlich-rechtlichen Pflichten, die normalerweise der Gemeinde oder Stadt obliegen, und der zivilrechtlichen Wegereinigungs- und Streupflicht des Vermieters (§535 BGB) zu unterscheiden. Beauftragen Sie uns mit den Aufgaben des Winterdiensts und der Haftungsübernahme.
Das bedeutet für Sie, der nächste Winter kann sorgenfrei kommen!